Was gibt es Neues?
Mitgliederversammlung am 25. April 2023
Frau Birgit Vogt (Vorstand Repräsentation/Digitales) begrüßt 27 anwesende Mitglieder sowie Herrn Bürgermeister Bidlingmaier. Frau Erika Schwagmeyer (Vorstand Koordination) übernimmt die Protokollführung.
Zu Beginn stellt Frau Vogt fest, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung gemäß Satzung per e-Mail und Post rechtzeitig erfolgt ist. Die Versammlung ist beschlussfähig. Es sind keine Anträge eingegangen.
Das Protokoll über die Mitgliederversammlung am 19. September 2022 liegt zur Einsicht aus.
Frau Vogt beginnt mit dem Bericht über das Vereinsjahr 2022. Die Mitgliederzahl hat sich weiter reduziert und liegt am 1.01.2023 bei 143 Mitgliedern. Der Rückgang ist allerdings nicht mehr so drastisch wie im Jahr 2021.
Die neue Struktur im Vorstandsbereich und die Schaffung/Besetzung der Vorstandsstelle „Koordination“ hat sich bewährt. Die anstehenden Aufgaben werden erfasst, entsprechend verteilt und die Termine für die Erledigung überwacht. Neue Ideen werden festgehalten und die Umsetzung vorangetrieben. So hat die Arbeit im Team in den letzten Monaten gut funktioniert.
Seit der letzten Mitgliederversammlung im September 2022 fanden vier Vorstandssitzungen statt. Im Wesentlichen ging es um die Vorbereitung des Jahresabschlusses 2022 sowie die Planung des Jahresprogramms 2023 mit einigen Vorträgen und Veranstaltungen. Die Bewerbung der Veranstaltungen musste/muss neu organisiert werden. Sie erfolgt über den Versand/die Verteilung des Jahresprogramms, durch den Aushang von Plakaten, auf der Homepage, durch Veröffentlichung in verschiedenen Mitteilungsblättern und in der Presse, durch e-Mails an die Mitglieder und teilweise über WhatsApp und Instagram durch einige Vorstandsmitglieder. Geplant ist weiter die Einrichtung eines Instagram-Auftritts (federführend Frau Birgit Vogt).
Ferner hat Frau Karin Kohlhaas (erweiterter Vorstand) im Zusammenhang mit der Bewerbung von Veranstaltungen einen Umfrage-/Bewertungsbogen entwickelt, der Aufschluss über die Reichweite und die Wirkung der einzelnen Werbemittel geben soll.
Herr Markus Bühler (erweiterter Vorstand) ist federführend beim Entwurf eines Flyers für aktive Mitgliederwerbung. In näherer Zukunft steht die Entscheidung für ein Programm zur Mitgliederverwaltung (Stammdatenpflege, Buchhaltung, Bankeinzug, Korrespondenz und Archivierung, …) an, um Abläufe zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
Zwei Vorstandsmitglieder haben an der Sport- und Kulturausschusssitzung der Gemeinde teilgenommen und fünf Vorstands-/Vereinsmitglieder erstmalig an der Ortsputzete der Gemeinde.
Außerdem wurden seit der letzten Mitgliederversammlung drei Veranstaltungen organisiert (Jahresabschluss „Rauhnächte“ für die Mitglieder, Online-Vortrag „Homöopathie und Wissenschaft“ und Präsenzvortrag „Frühlings-Reinigungskur mit der Brennnessel“).
Frau Vogt fährt mit dem Ausblick auf die kommenden Veranstaltungen fort. Dabei verweist sie insbesondere auf den im Jahresprogramm noch nicht konkretisierten Vortrag „Homöopathie für Einsteiger – Einführung in die klassische Homöopathie“ mit Herrn Günther Merkle am 13.06.2023. Nach den Sommerferien stehen bereits vier konkrete Termine für die Besprechung homöopathischer Mittel (Homöopathische Hausapotheke) mit Herrn Stefan Richter fest.
Alle konkreten Termine und Inhalte werden wie oben genannt veröffentlicht.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Vereinsarbeit wieder angelaufen ist und weiter intensiviert werden soll. Immer erwünscht sind Vorschläge/Anregungen seitens der Mitglieder oder auch Außenstehender, die sich für die Vereinsthemen interessieren. Schön wäre es, wenn sich auch einige aus der jüngeren Generation einbringen würden.
Nach dem Bericht von Frau Vogt erfolgt der Kassenbericht von Frau Heidi Bernas (Vorstand Finanzen) für das Jahr 2022. Die finanziellen Verhältnisse des Vereins sind nach wie vor geordnet. Das Vereinsvermögen hat sich gegenüber dem Vereinsjahresende 2021 weiter verringert, im Wesentlichen geschuldet dem Verzicht auf die Mitgliedsbeiträge 2022. Weiter fehlten Einnahmen aus Veranstaltungen, die im Jahr 2022 aus den bekannten Gründen nicht statt gefunden haben. Der Überschuss aus der Teilnahme am Fleckenhock konnte diese Defizite nicht annähernd ausgleichen. Im Anschluss berichtet die Kassenprüferin, Frau Maria Liebrich, über die Kassenprüfung, bestätigt wiederum die vorbildliche Kassenführung und bittet um Entlastung des Vorstands Finanzen, die einstimmig erfolgt. Die durch Herrn Bürgermeister Bidlingmaier beantragte Entlastung des Gesamtvorstands erfolgt ebenfalls einstimmig.
Da die Vorstandsmitglieder in der letzten Mitgliederversammlung im Wechsel für 1 bzw. 2 Jahre gewählt wurden, steht bereits die Neu-/Wiederwahl folgender Posten für jeweils 2 Jahre an:
- Vorstand Repräsentation/Digitales (bisher Frau Birgit Vogt)
- Vorstand Öffentlichkeitsarbeit (bisher Frau Christine Hofmann)
- stellvertretende Kassenprüfung (bisher Frau Annerose Kälberer)
Aus der Runde erklärt sich Herr Hermann Hering bereit, die Wahlleitung zu übernehmen. Nachdem sich aus der Versammlung sonst niemand zur Wahl stellt, werden Frau Birgit Vogt, Frau Christine Hofmann und Frau Annerose Kälberer einstimmig wieder gewählt. Dankenswerter Weise nehmen sie die Wahl an.
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ stellt Frau Susanne Wittmann (Vorstand Veranstaltungen) den Tagesablauf für den Jahresausflug am 15.07.2023 nach Bad Wörishofen vor. Das geplante Programm findet unter den anwesenden Mitgliedern großen Anklang. Einladungen und Anmeldeformulare liegen aus, so dass sich Interessierte gleich vor Ort anmelden können. Die übrigen Mitglieder werden per e-Mail oder Post eingeladen.
Danach spricht Frau Vogt Herrn Bürgermeister Bidlingmaier ihren ausdrücklichen Dank für die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde Albershausen aus.
Bevor Frau Vogt die Versammlung beendet, kommt Herr Bürgermeister Bidlingmaier noch zu Wort. Er ist nach dem Gehörten zuversichtlich, dass der Verein wieder auf einem guten Weg ist. Zum Thema Bewerbung von Veranstaltungen weist er darauf hin, dass seitens der Gemeinde geplant ist, Vereinen auf einer Plattform die Möglichkeit zu geben, möglichst viele Menschen mit Informationen zu erreichen. Die Gemeindeverwaltung wird diesbezüglich auf die Vereine zukommen.
Zum Schluss bedankt sich Frau Vogt bei allen Anwesenden und nicht Anwesenden, allen Genannten und nicht Genannten für die Treue zum Verein und für die Unterstützung in jeglicher Form, insbesondere auch bei allen, die mit Rat und Tat (aktuellen Informationen, Ideen und Hilfestellung bei der Umsetzung) aus dem Hintergrund unterstützen. Danach leitet sie zum geselligen Teil mit Imbiss, Getränken und Austausch im Ratskeller über.
Erika Schwagmeyer (Vorstand Koordination)
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Streit um Homöopathie dauert an
Ärztekammer will Weiterbildung für Mediziner streichen. Gründe für Abschaffung werden geprüft.
Im Streit um die Abschaffung einer Weiterbildung für Homöopathie ist keine Entscheidung in Sicht. Derzeit werde die Verhältnismäßigkeit der Abschaffung geprüft, teilte ein Sprecher der Landesärztekammer Baden-Württemberg in Stuttgart mit. Man stimme sich dazu eng mit dem Sozialministerium ab. Im Fokus stehe insbesondere die Begründung für die Streichung der Zusatzbezeichnung.
Im vergangenen Sommer waren in einem Beteiligungsverfahren 1347 Stellungnahmen zur Abschaffung der Zusatzbezeichnung bei der Kammer eingegangen. 135 hatten sich für die Abschaffung ausgesprochen, 1212 dagegen. Im Juli hatte die Vertreterversammlung der Ärztekammer dafür gestimmt, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung zu streichen.
Nach Abschluss der Verhältnismäßigkeitsprüfung soll deren Ergebnis veröffentlicht werden, im Anschluss ist eine weitere Anhörung geplant. Erst danach soll sich die Vertreterversammlung der Ärztekammer abschließend mit der Frage befassen.
Eine Streichung der Zusatzbezeichnung hätte zur Folge, dass Ärztinnen und Ärzte im Land diese nicht mehr neu erwerben könnten. Medizinerinnen und Mediziner, die die Weiterbildung bereits absolviert haben, wären von der Änderung nicht betroffen. Auch homöopathische Anamnese, Diagnostik und Therapie wären nach Angaben der Ärztekammer weiter erlaubt.
Südwestumschau 17.04.2023
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Globuli auch für Tiere
Hunde, Katzen und andere Haustiere dürfen ab sofort wieder mit homöopathischen Mitteln behandelt werden, die eigentlich für Menschen gemacht sind.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine im Januar in Kraft getretene Vorschrift teilweise für nichtig, wonach das ausschließlich Tierärzten vorbehalten war. Der damit verbundene Eingriff in die Berufs- und Handlungsfreiheit sei nicht verhältnismäßig.
Geklagt hatten vier Tierheilpraktikerinnen, die Hunde, Katzen, aber auch Pferde behandeln. Für ihren Therapieansatz der klassischen Homöopathie gibt es keine Mittel speziell für Tiere. Sie hatten deshalb mit Humanhomöopathika gearbeitet. Die Frauen hatten wegen der neuen Vorschrift faktisch nicht mehr praktizieren können.
Der Teckbote 17.11.2022
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Mitgliederversammlung am 19. September 2022
Frau Birgit Vogt begrüßt als stellvertretende Vorsitzende (kommissarisch) 19 anwesende Mitglieder. Herr Bürgermeister Bidlingmaier lässt sich wegen Terminüberschneidung entschuldigen.
Zu Beginn stellt Frau Vogt fest, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung gemäß Satzung per e-Mail und Post rechtzeitig erfolgt ist. Die Versammlung ist beschlussfähig. Es sind keine Anträge eingegangen. Das Protokoll über die Mitgliederversammlung am 26. Oktober 2021 liegt zur Einsicht aus.
Bevor Frau Vogt mit der Tagesordnung beginnt , erheben sich die Anwesenden zum Gedenken an die im Jahr 2021 bis heute verstorbenen Mitglieder, Herrn Gerhard Waimer (2021), Frau Jutta Fischer (2022) und die bis Herbst letzten Jahres erste Vereinsvorsitzende, Frau Petra Bortz (2022).
Es folgt der Bericht über das Vereinsjahr 2021, insbesondere über die Aktivitäten der verbliebenen vier Ausschussmitglieder seit der letzten Mitgliederversammlung im Oktober 2021 bis heute.
Die Mitgliederzahl hat sich weiter reduziert, von 157 per 1.01.2021 auf 148 per 1.01.2022.
Aus verschiedenen Gründen (Corona-Bestimmungen in den Wintermonaten, dezimierte Führungsriege und Beschluss, sich beim diesjährigen Fleckenhock wieder als Verein zu präsentieren) konnten bis heute keine Vorträge für die Mitglieder organisiert werden.
Im Juli konnte allerdings, auch mit tatkräftiger Unterstützung zahlreicher Mitglieder und Freunde des Vereins, an beiden Tagen des Fleckenhocks ein Stand mit einer Auswahl an Speisen und Getränken vorgehalten werden. Die Veranstaltung war ein schöner Erfolg für die Bemühungen und Frau Vogt bedankt sich an dieser Stelle nochmals herzlich bei allen, die auf irgendeine Art und Weise mitgeholfen haben.
Frau Vogt bedankt sich auch bei allen Ausschussmitgliedern für die geleistete Arbeit, insbesondere bei Frau Erika Schwagmeyer, die in dieser Übergangszeit zwischen Beschluss und Umsetzung des neuen Konzepts „gleichberechtigte Vorstandsmitglieder“ „ohne Amt“ und unkonventionell unterstützt hat.
Danach gibt Frau Vogt noch einen Ausblick auf die kommenden Monate. Voraussichtlich wird es kurzfristig nicht zu leisten sein, ein komplettes Jahresprogramm 2023 zu präsentieren. Sie bittet darum, die Hinweise im Mitteilungsblatt, in der Presse und auf der Homepage zu beachten. Sofern e-Mail-Adressen der Mitglieder bekannt sind, werden diese auch auf diesem Wege informiert.
Ein Jahresabschluss 2022 ist in Planung. Ideen für Vorträge/Veranstaltungen sind vorhanden. Auch soll nächstes Jahr wieder ein Jahresausflug statt finden. Seitens der Mitglieder sind jederzeit Vorschläge willkommen und erwünscht.
Nach dem Bericht von Frau Vogt erfolgt der Kassenbericht der Kassiererin, Frau Heidi Bernas, für das Jahr 2021. Die finanziellen Verhältnisse des Vereins sind nach wie vor geordnet. Das Vereinsvermögen zum 31.12.2021 hat sich gegenüber dem Vereinsjahresende 2020 nur geringfügig verringert. Die Kasse wird nach wie vor einwandfrei und vorbildlich geführt und somit erfolgt auf Antrag der Kassenprüferin, Frau Maria Liebrich, die einstimmige Entlastung der Kassiererin, Frau Heidi Bernas.
Die beantragte Entlastung des Gesamtvorstands inklusive Kassenprüferinnen erfolgt ebenfalls einstimmig.
Vor den anstehenden Wahlen stellt Frau Vogt nochmal das alte Konzept mit 1. und 2. Vorstand, Kassier und Schriftführer dem neuen Konzept mit zwei bis sechs gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern in verschiedenen Ressorts gegenüber. Die Vorteile sind im Wesentlichen, dass der Verein länger handlungsfähig bleibt (mit mindestens zwei Vorstandsmitgliedern) und mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Vereinsarbeit hat (gegenseitige Vertretung, auch im Außenverhältnis, und Bestimmung von weiteren Personen zur Mitarbeit im erweiterten Vorstand oder für bestimmte Projekte).
Frau Sabine Gehrung wird zur Wahlleiterin bestimmt und führt die Wahlen durch. Es sind fünf Vorstandsmitglieder zu wählen. Nachdem sich sonst niemand aus der Versammlung zur Wahl stellt, wird wie folgt gewählt:
Vorstand Koordination: Frau Erika Schwagmeyer, Vorstand Finanzen: Frau Heidi Bernas und Vorstand Veranstaltungen: Frau Susanne Wittmann je einstimmig für zwei Jahre.
Vorstand Repräsentation/Digitales: Frau Birgit Vogt und Vorstand Öffentlichkeitsarbeit: Frau Christine Hofmann je einstimmig für ein Jahr.
Ferner stellen sich für den erweiterten Vorstand Frau Karin Kohlhaas und Herr Markus Bühler zur Verfügung und werden je einstimmig für zwei Jahre gewählt.
Alle nehmen die Wahl an.
In Abwesenheit wird die Kassenprüferin, Frau Maria Liebrich, einstimmig für zwei Jahre wieder gewählt. Die Stellvertreterin, Frau Doris Mayer-Joecks steht nicht mehr zur Verfügung. Hier stellt sich Frau Annerose Kälberer zur Wahl und wird einstimmig für ein Jahr gewählt.
Unter dem Punkt Sonstiges erinnert Frau Vogt nochmals an den Beschluss der Ausschussmitglieder, dass für das Jahr 2022 keine Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Es wird nur der Einzug für das Abonnement der Zeitschrift „Natur und Heilen“ in den nächsten Wochen erfolgen.
Ferner weist sie auf die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde Albershausen hin. Trotz Abwesenheit von Herrn Bürgermeister Bidlingmaier spricht sie ihren ausdrücklichen Dank aus.
Bevor Frau Vogt die Versammlung beendet, kommt noch Herr Rudolf Wohlrab zu Wort, der der neu gewählten Riege viel Glück und Erfolg bei der weiteren Vereinsarbeit wünscht und zuversichtlich ist, dass sie in diesem Team gut gelingen kann.
Zum Schluss bedankt sich Frau Vogt nochmals für die Unterstützung in jeglicher Art, insbesondere auch von Personen, die kein Amt im Verein (mehr) bekleiden, aber aus ihrer Erfahrung und ihrem Wissensfundus weiterhin wesentlich zur Gestaltung der Vereinsarbeit beitragen (namentlich Frau Edeltraud Hering), und leitet dann zum gemütlichen Teil über.
Erika Schwagmeyer (Vorstand Koordination)
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Bürgerstimme zum Thema Abschaffung Zusatzbezeichnung Homöopathie bei der Ärzteausbildung in Baden-Württemberg
Seit 1999 beschäftige ich mich mit dem Thema Homöopathie privat und im Verein. Ich habe durchweg sehr gute Erfahrungen mit der Anwendung homöopathischer Arzneimittel gemacht, persönlich, in der Familie und bei unseren Haustieren.
Unschlagbar ist meiner Meinung nach die Anwendung homöopathischer Arzneien im akuten Krankheitsfall oder bei der Erstversorgung von Unfällen. Aber die homöopathischen Arzneien können auch bei chronischen Krankheiten eingesetzt werden. Bestenfalls führt der Einsatz zur Heilung oder dient als Begleitung der schulmedizinischen Behandlung, schmerzlindernd, heilungsfördernd und zur Abmilderung aller Arten von Nebenwirkungen. In diesen Fällen ist es umso wichtiger, dass der homöopathische Haus- oder Facharzt über eine fundierte Ausbildung und natürlich auch viel Erfahrung, die er durch eine selbstverständliche Anwendung in diesem Bereich machen darf, verfügt.
Daher ist es unabdingbar, dass es weiterhin die Möglichkeit gibt, ein qualifiziertes homöopathisches Wissen bei der Ärzteausbildung zu erwerben, und dass entsprechend neu ausgebildete Ärztinnen und Ärzte weiter die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ führen dürfen. Denn nur dadurch haben Patientinnen/Patienten eine gute Chance, homöopathische Behandlerinnen/Behandler mit einem hohen Standard zu finden.
Generell sollten die Patientinnen/Patienten selbst entscheiden können, wie sie sich behandeln lassen möchten, schulmedizinisch, homöopathisch/naturheilkundlich oder mit einer Kombination aus beidem. Allerdings muss es dann auch die entsprechenden Möglichkeiten geben.
Die politische und gesellschaftliche Anerkennung der integrativen Medizin (Schulmedizin in Kombination mit der Homöopathie und allen bewährten naturheilkundlichen Behandlungsmethoden) wäre ein Segen für die Patientinnen/Patienten!
Insofern hoffe ich auf eine weitsichtige und tolerante Entscheidung!
Erika Schwagmeyer
Kirchheim-Teck, 20.08.2022
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Thema: Abschaffung der Zusatzweiterbildung im Bereich der Homöopathie für Ärztinnen und Ärzte in BaWü
Vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der Zusatzweiterbildung im Bereich der Homöopathie für Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg und der aktuellen Diskussion in der Öffentlichkeit über die Wirksamkeit der Homöopathie die Stellungnahme von Herrn Mario Hopp, Präsident der HAHNEMANNIA
Stellungnahme zum Zeitungsartikel „Lucha verteidigt die Homöopathie“ vom 02.08.2022 in der Süddeutschen Zeitung
Zum Thema Homöopathie gibt es zwei gegensätzliche Nachrichten. Die Erste ist, dass vermeintlich besser-Wissende immer mal wieder ihre medizinische Sinnhaftigkeit und damit den Status quo im deutschen Gesundheitswesen in Abrede stellen. Die zweite Nachricht ist, dass die Homöopathie nach wie vor bestens funktioniert, sprich lindert, bessert und oft sogar heilen kann. Was dabei die gute und was die schlechte Nachricht ist, fragt man am besten die Millionen von Menschen, denen die Homöopathie bisher geholfen hat und auch in Zukunft helfen wird. Also nochmal auf den Punkt: Homöopathie ist eine bewährte, kostengünstige Therapiemethode, die nach einem fundierten, empirischen Prinzip arbeitet und die immer weiter wissenschaftlich erforscht wird. Dies ist genau das, was Ärzte, Therapeuten und Patienten von Medizin erwarten können. Und deshalb ist es sehr schade und auch völlig kontraproduktiv, dass der Homöopathie immer mehr der Zugang zu Ausbildung und damit Anwendung beschnitten wird. Es geht auch nicht darum, den Weg alleinig mit der Homöopathie zu bestreiten. „Das Beste aus zwei Welten“ ist hier wohl sehr aussagekräftig. Die „Klinik für Integrative Medizin“ im Klinikum Heidenheim ist ein Paradebeispiel dafür, dass Schulmedizin mit der integrativen Medizin vereinbar ist. Das Land Baden-Württemberg ist sowieso eine Homöopathie-Hochburg. Allein die vielen homöopathischen Laienvereine zeigen auf, dass die Homöopathie im Volk sehr beliebt war und weiterhin ist. Die erfolgreiche Anwendung der Homöopathie schaut bereits auf eine fast 200-jährige Geschichte zurück. Wir können Sozialminister Manfred Lucha nur danken, dass er das offenbar erkannt und Stellung bezogen hat. Herr Lucha macht genau das, was Politiker*innen in ihrem Amt zu tun haben: Sie sind das Sprachrohr ihrer Wähler und vertreten die Interessen des Volkes.
Ich erhoffe mir durch die neu entzündete Debatte dank unseres Sozialministers, dass die Diskussion erneut entfacht wird und sich diejenigen zu Wort melden, die positive Erfahrungen mit der Homöopathie erlebt haben. Und den Politikern gebe ich folgendes mit auf den Weg: „Hört gut zu, was das Volk sich wünscht. Denn letztendlich ist die Gesundheit unser höchstes Gut und dafür sollten wir uns gemeinsam einsetzen“.
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Thema: Homöopathie bei Tieren
Der Bundestag hat am 24.6.2021 das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) beschlossen. Danach dürfen Tierhalter ihren Tieren ab dem 28.1.2022 keine apothekenpflichtigen und frei verkäuflichen Humanarzneimittel ohne eine tierärztliche Verordnung verabreichen.
Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände (kthp) sieht damit die Gefahr, dass Tierhalter nicht mehr die bestmögliche Behandlung für ihre Tier wählen können. Zukünftig dürften apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel nicht mehr ohne die Verordnung und Behandlungsanweisung eines Tierarztes angewendet werden. Die Anwendung von Humanarzneimitteln, insbesondere Globuli, durch Tierhalter oder Tierheilpraktiker ist zukünftig eine Ordnungswidrigkeit.
Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) kommt dem Verband einem teilweisen Berufsverbot gleich, da die therapeutischen Möglichkeiten erheblich eingeschränkt würden. Das Gesetz sei daher verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis komme auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages.
Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände fordert den Bundestag daher mit einem Schreiben dazu auf, die therapeutische Vielfalt in der Tiermedizin im Sinne der Antibiotikareduzierung und einer Gesunderhaltung von Mensch und Tier zu bewahren und das Tierarzneimittelgesetz umgehend zu ändern.
Quelle: https://www.topagrar.com/rind/news/tierheilpraktiker-halten-arzneimittelgesetz-fuer-verfassungswidrig-12645761.html ,Stand 13.08.2022